Aktuelle Corona-Regelungen

Folgendes gilt ab sofort und wird von den jeweiligen Standaufsichten bei Eintritt ins Gebäude überprüft:
Es dürfen nur geimpfte und genesene Personen mit einen zusätzlichen Testnachweis (kein Selbsttest) eingelassen werden. (2G-Plus-Regelung). Maskenpflicht außer bei der Sportausübung. 
Testnachweis durch: Einen Antigen-Schnelltest unter Aufsicht oder ein max. 48-Stunden zurückliegenden PCR-Test 

Folgende Personen brauchen keinen negativen Testnachweis:
– Geboosterte (3fach geimpft)
– Personen, die genesen und doppelt geimpft sind
– Personen, die doppelt geimpft und genesen sind
– Personen, die geimpft, genesen und wieder geimpft sind
– frisch doppelt Geimpfte (bis max. 3 Monate, ab dem Tag der Zweitimpfung)
– frisch Genesene (max. 3 Monate, ab dem Tag des positiven PCR-Tests)
– Personen, die genesen und frisch einmal geimpft sind (bis max. 3 Monate, ab dem Tag der Impfung)


Die gleichen Regeln gelten selbstverständlich auch für das Luftdrucktraining.

In allen Nebenräumlichkeiten der Sportstätte, die nicht primär zur Sportausübung genutzt werden, sind zusätzlich die allgemeinen AHA-Regeln zu beachten. (Abstand, Hygiene, Maske). Selbstverständlich gilt das Hygienekonzept weiterhin. 

Der Thekenbetrieb ist eingestellt, die Aufenthaltsdauer im Vereinsheim ist auf ein Minimum zu beschränken.

Wir hoffen, den Trainingsbetrieb damit auch weiter aufrecht erhalten zu können und bitten Euch eindringlich, die Regelung zu beachten. 

Qualifikation zur Deutschen Meisterschaft 2021

Jeder, der das Leistungsniveau hat, oder sich Chancen ausrechnet, sich für eine Deutsche Meisterschaft zu qualifizieren, hat nun die Möglichkeit ein Qualifikationsergebnis unter aktuellen für seinen Verein geltenden Corona-Bedingungen „zuhause“ beim eigenen Verein zu schießen. Dies geschieht im Verein unter Aufsicht des Vereinssportleiters oder des Vereinsvorsitzenden, der das Ergebnis und die ordnungsgemäße Durchführung dann auf dem Meldeformular bescheinigt. 

Bezirks Meisterschaft 2021 als Qualifikation zur Deutschen Meisterschaft

Der Sportausschuss des Hessischen Schützenverbandes hat auf seiner Video-Sitzung vom 29.01.2021 mit großer Mehrheit beschlossen, die Hessischen Meisterschaften 2021 abzusagen. Für die Qualifikation zur Deutschen Meisterschaft in München und Pforzheim bedeutet dies, dass bereits auf Bezirksebene die benötigten Qualifikationsergebnisse erzielt werden können. Hier weiter Info’s

Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs

Liebe Schützenkollegen,

Nachdem nun von der hessischen Landesregierung am 07.05.2020 die Aufnahme von sportlichen Aktivitäten für den Freizeit- und Trainingssport ( Nicht Wettkampfbetrieb)  unter Auflagen ab dem 09.05.2020 wieder erlaubt wurde, freuen wir uns mitteilen zu können, dass auch der Schießbetrieb auf unserem 25m und 50m Stand ab dem 10.05.2020 wieder möglich ist. Bevor wir in die Details einsteigen, weisen wir darauf hin, dass die Allgemeinen Corona Sicherheits- und Abstandsregeln auch auf unserem Schießstand gelten und Zuwiderhandlungen  für den Verursacher mit dem Ausschluss vom Schießbetrieb geahndet wird um den generellen Schießbetrieb und die allgemeine Gesundheitssituation nicht zu gefährden.

Allgemeine Hinweise siehe hier.

Unter folgenden Voraussetzungen wird der Schießbetrieb wieder aufgenommen:

  1. Der Aufenthaltsraum ist ausschließlich für das Abstellen von Sporttaschen und nicht zum Aufenthalt freigegeben.
  2. Personengruppen sind auf dem restlichen Vereinsgelände zu vermeiden.
  3. Die Öffnungszeiten des Standes wurden erweitert um die geringere Standkapazität auszugleichen und werden ggf. weiter verändert.
    – Di von 15:00 – 20:00
    – Fr von 15:00 – 20:00
    – Sa wie gehabt
    – So wie gehabt
  4. Die Standaufsichten bleiben für die ursprünglichen Zeiten eingeteilt und verantwortlich.
  5. Außerhalb der ursprünglichen Zeiten mit eingeteilter Standaufsicht aber innerhalb der unter 5. beschriebenen Zeiten ist ein schießen ab Zwei Personen möglich und der Schlüssel am bekannten Ort abzuholen. D.h. einer der Anwesenden übernimmt die Standaufsicht gem. Waffengesetz.
  6. Vor und nach der Nutzung von Vereinswaffen sind diese zu desinfizieren.

Abweichend von unserem Standaufsichtsplan findet am Wochenende 16. und 17.05.2020 kein Sachkundeunterricht und Prüfung in unserem Schützenhaus statt. Damit kann der Stand wie oben beschrieben genutzt werden.

Auf Grund der Tatsache, dass der Stand die letzten 9 Wochen gesperrt war, stehen einige Arbeiten an die zu erledigen sind um wieder einen geregelten Schießbetrieb aufzunehmen. Sollten es zu den Schießzeiten mehr Schützen als Stände geben, kann durchaus z.Bsp.  der Rasenmäher…. als kurzfristiger Zeitvertreib genutzt werden.

Der Vorstand