Hygienekonzept zum Trainingsbetrieb – Schützenhaus am Riedsteg

Schützenhaus am Riedsteg

Am Riedsteg

60437 Frankfurt am Main

Vorbemerkung

Zur Eindämmung des Coronavirus werden jegliche Auflagen und Anordnungen der Behörden durch den Schützenverein 1864 Nieder-Erlenbach e.V. unterstützt.

Die Einhaltung des Hygienekonzeptes liegt in der Verantwortung der Standaufsicht.

Allgemeine Maßnahmen

  • Der Hygieneplan wird zur Ansicht ausgehängt
  • Jede/r  Teilnehmer/in des Trainingsbetriebes wird durch die jeweilige Aufsichtsperson über die Hygienemaßnahmen informiert.
  • Auf den Schießständen dürfen sich jeweils nur max. 2 Personen aufhalten.
  • Der Aufenthalt im Aufenthaltsraum und der Küche ist den Schützen untersagt und lediglich der Standaufsicht (1 Person) gestattet
  • Zutritt zum Außengelände und den Räumlichkeiten ist ausschließlich mit einem medizinischen Mund und Nasenschutz (MNS) zulässig. Der Mindestabstand von 1,5m ist immer einzuhalten.
  • Der/die Schütze/in legt für den Schussdurchgang den MNS ab, beim Verlassen der Schießbahn wird dieser wieder angelegt.
  • Es wird zur Begrüßung und/oder Verabschiedung auf Händeschütteln verzichtet und eine Handdesinfektion vorgenommen.
  • Die Teilnehmer/innen des Trainings sind in der Schießkladde mit eigenem Stift zu erfassen.
  • Zutritt ins Schützenhaus ist für Personen, die nicht am aktiven Schießbetreib teilnehmen, nicht gestattet.
  • Die Ausgabe von Speisen oder Getränken ist nicht gestattet.
  • Oberfläche-, Händedesinfektion und Einwegtücher werden durch den Verein zur Verfügung gestellt.

Schießstände

  • Es werden keine Haltungskorrekturen und/oder sonstige Hilfestellungen seitens der Aufsichtsperson bei den Schützen vorgenommen.
  • Ausgenommen hiervon sind Gefahrensituationen durch z.B Störungen der Waffe und/oder zur unmittelbaren Gefahrenabwehr durch die Aufsichtsperson.

Sonstiges

  • Schützen, die mit vereinseigenen Waffen schießen, müssen nach dem Durchgang die Waffen desinfizieren. Hierbei ist insbesondere darauf zu achten, dass der Griff, die Schaftbacke, der Vorderschaft und der Spannhebel zu desinfizieren sind.
  • Der Zutritt ist nur gestattet, wenn die Person keine Krankheitssymptome aufweist.
  • Sollte bei einem Teilnehmer/in bis 14 Tage nach der letzten Trainings und/oder Wettkampfteilnahme Krankheitssymptome auftreten ist unverzüglich der Vorsitzende des SV 1864 zu informieren
  • Die Schützen/innen tragen ausschließlich eigene Schießkleidung. Diese wird unmittelbar vor dem Durchgang angelegt.

Bei Zuwiderhandlung der Maßnahmen werden Sportler/innen vom Sportbetrieb ausgeschlossen