Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs

Liebe Schützenkollegen,

Nachdem nun von der hessischen Landesregierung am 07.05.2020 die Aufnahme von sportlichen Aktivitäten für den Freizeit- und Trainingssport ( Nicht Wettkampfbetrieb)  unter Auflagen ab dem 09.05.2020 wieder erlaubt wurde, freuen wir uns mitteilen zu können, dass auch der Schießbetrieb auf unserem 25m und 50m Stand ab dem 10.05.2020 wieder möglich ist. Bevor wir in die Details einsteigen, weisen wir darauf hin, dass die Allgemeinen Corona Sicherheits- und Abstandsregeln auch auf unserem Schießstand gelten und Zuwiderhandlungen  für den Verursacher mit dem Ausschluss vom Schießbetrieb geahndet wird um den generellen Schießbetrieb und die allgemeine Gesundheitssituation nicht zu gefährden.

Allgemeine Hinweise siehe hier.

Unter folgenden Voraussetzungen wird der Schießbetrieb wieder aufgenommen:

  1. Der Aufenthaltsraum ist ausschließlich für das Abstellen von Sporttaschen und nicht zum Aufenthalt freigegeben.
  2. Personengruppen sind auf dem restlichen Vereinsgelände zu vermeiden.
  3. Die Öffnungszeiten des Standes wurden erweitert um die geringere Standkapazität auszugleichen und werden ggf. weiter verändert.
    – Di von 15:00 – 20:00
    – Fr von 15:00 – 20:00
    – Sa wie gehabt
    – So wie gehabt
  4. Die Standaufsichten bleiben für die ursprünglichen Zeiten eingeteilt und verantwortlich.
  5. Außerhalb der ursprünglichen Zeiten mit eingeteilter Standaufsicht aber innerhalb der unter 5. beschriebenen Zeiten ist ein schießen ab Zwei Personen möglich und der Schlüssel am bekannten Ort abzuholen. D.h. einer der Anwesenden übernimmt die Standaufsicht gem. Waffengesetz.
  6. Vor und nach der Nutzung von Vereinswaffen sind diese zu desinfizieren.

Abweichend von unserem Standaufsichtsplan findet am Wochenende 16. und 17.05.2020 kein Sachkundeunterricht und Prüfung in unserem Schützenhaus statt. Damit kann der Stand wie oben beschrieben genutzt werden.

Auf Grund der Tatsache, dass der Stand die letzten 9 Wochen gesperrt war, stehen einige Arbeiten an die zu erledigen sind um wieder einen geregelten Schießbetrieb aufzunehmen. Sollten es zu den Schießzeiten mehr Schützen als Stände geben, kann durchaus z.Bsp.  der Rasenmäher…. als kurzfristiger Zeitvertreib genutzt werden.

Der Vorstand