Folgendes gilt ab sofort und wird von den jeweiligen Standaufsichten bei Eintritt ins Gebäude überprüft:
Es dürfen nur geimpfte und genesene Personen mit einen zusätzlichen Testnachweis (kein Selbsttest) eingelassen werden. (2G-Plus-Regelung). Maskenpflicht außer bei der Sportausübung.
Testnachweis durch: Einen Antigen-Schnelltest unter Aufsicht oder ein max. 48-Stunden zurückliegenden PCR-Test
Folgende Personen brauchen keinen negativen Testnachweis:
– Geboosterte (3fach geimpft)
– Personen, die genesen und doppelt geimpft sind
– Personen, die doppelt geimpft und genesen sind
– Personen, die geimpft, genesen und wieder geimpft sind
– frisch doppelt Geimpfte (bis max. 3 Monate, ab dem Tag der Zweitimpfung)
– frisch Genesene (max. 3 Monate, ab dem Tag des positiven PCR-Tests)
– Personen, die genesen und frisch einmal geimpft sind (bis max. 3 Monate, ab dem Tag der Impfung)
Die gleichen Regeln gelten selbstverständlich auch für das Luftdrucktraining.
In allen Nebenräumlichkeiten der Sportstätte, die nicht primär zur Sportausübung genutzt werden, sind zusätzlich die allgemeinen AHA-Regeln zu beachten. (Abstand, Hygiene, Maske). Selbstverständlich gilt das Hygienekonzept weiterhin.
Der Thekenbetrieb ist eingestellt, die Aufenthaltsdauer im Vereinsheim ist auf ein Minimum zu beschränken.
Wir hoffen, den Trainingsbetrieb damit auch weiter aufrecht erhalten zu können und bitten Euch eindringlich, die Regelung zu beachten.